Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Fokuswerk GbR (Julius Abt & Thees Bodenstab), nachfolgend „Fokuswerk" genannt, und ihren Auftraggebern über die Erbringung von Marketing-, Werbe- und verwandten Dienstleistungen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Fokuswerk deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.


§ 2 Vertragsschluss

Angebote von Fokuswerk sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Fokuswerk oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

Der Auftraggeber ist an seine Bestellung für die Dauer von vier Wochen gebunden, sofern keine andere Frist vereinbart wurde.


§ 3 Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung der Vergütung führen.

Fokuswerk ist berechtigt, Teilleistungen durch qualifizierte Dritte erbringen zu lassen, bleibt jedoch stets für die Gesamtleistung verantwortlich.


§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt Fokuswerk alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Materialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Verzögerungen, die aus der Verletzung dieser Mitwirkungspflichten entstehen, gehen nicht zu Lasten von Fokuswerk.

Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner und erteilt Freigaben innerhalb der vereinbarten oder einer angemessenen Frist. Bei Überschreitung der Frist gilt die Leistung als genehmigt.


§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils gültigen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern Fokuswerk nicht als Kleinunternehmer nach § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit ist.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist Fokuswerk berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

Für laufende Leistungen (Retainer, Managed Services) wird die Vergütung monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Werbebudgets (z. B. für Google Ads, Meta Ads) werden separat vom Auftraggeber direkt an die jeweilige Plattform entrichtet und sind nicht Teil des Fokuswerk-Honorars.


§ 6 Nutzungsrechte

Fokuswerk räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Werken für den vertraglich vereinbarten Zweck ein.

Eine Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte sowie eine über den vereinbarten Zweck hinausgehende Nutzung bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Fokuswerk.

Bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen verbleiben sämtliche Rechte an den erstellten Leistungen bei Fokuswerk.


§ 7 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

Fokuswerk ist berechtigt, die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber als Referenz zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.


§ 8 Gewährleistung und Haftung

Fokuswerk erbringt Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Fokuswerk übernimmt keine Garantie für bestimmte Marketingergebnisse (z. B. Conversion-Rates, Umsätze, Reichweiten), da diese von zahlreichen externen Faktoren abhängen.

Die Haftung von Fokuswerk für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt und auf die Höhe des Auftragswertes gedeckelt. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

Fokuswerk haftet nicht für Schäden, die durch fehlerhafte oder unvollständige Informationen des Auftraggebers entstehen.


§ 9 Laufzeit und Kündigung

Projektverträge enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen. Laufende Dienstleistungsverträge (Retainer) haben eine Mindestlaufzeit von drei Monaten und verlängern sich automatisch um jeweils einen Monat, sofern sie nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung mit der Zahlung fälliger Vergütungen in Verzug ist.


§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Oldenburg.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.


Stand: Mai 2026